Deshalb sei es zwingend erforderlich, die Gebäudehöhe vom natürlich gewachsenen Terrain aus einzuhalten. Fälschlicherweise sei vorliegend jedoch hierfür auf das heute vorhandene Terrain abgestellt worden, welches jedoch infolge von Aufschüttungen nicht mehr dem natürlich gewachsenen Terrain entspreche. Als massgebend erachten sie eine Höhenkote von 536,25 m.ü.M. im Bereich der südlichsten Gebäudeecke der Gebäudeerweiterung.