VSS 40 201 "Geometrisches Normalprofil; Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmer" vom 31. März 2019; Regierungsratsbeschluss [RRB] 2017-000303 vom 29. März 2017, Erw. 2.2.3). Die hier vorhandene Strassenbreite (unter Einrechnung der Vorplätze) beträgt unbestrittenermassen 4,20 m. Dass ein Teil der Fahrbahn als "Aargauer Trottoir" markiert ist, ist für die Berechnung nicht relevant. Da die Seitenfreiheit gegeben ist, genügt dieses Mass nach dem Gesagten den Anforderungen. _____________________ 3 von 3