Für den für Zufahrtsstrassen massgeblichen Begegnungsfall Personenwagen/Personenwagen beträgt die minimale lichte Breite der Strasse bei stark reduzierter Geschwindigkeit 4,40 m, wenn die Seitenfreiheit fehlt. Bei gegebener Seitenfreiheit fallen die Sicherheitszuschläge auf den Aussenseiten weg. Die minimale lichte Breite beträgt in diesem Fall 4 m (Grundabmessung eines PW [1,8 m] + Bewegungsspielraum links und rechts des PW [2 x 0 cm] + Sicherheitszuschlag links und rechts des PW [2 x 20 cm] = 2,2 m; Verdoppelung des Werts für zweiten PW; Gegenverkehrszuschlag = 0 cm; VSS 40 201 "Geometrisches Normalprofil;