Die Breite, die ein Verkehrsteilnehmender im Querschnitt des Strassenprofils benötigt, um sich sicher und entsprechend den Verkehrsvorschriften zu bewegen oder aufzuhalten, heisst lichte Breite des Verkehrsteilnehmenden. Diese setzt sich zusammen aus der Grundabmessung des Verkehrsteilnehmenden, den seitlichen Sicherheitszuschlägen und den Bewegungsspielräumen. Die Summe der lichten Breiten der Verkehrsteilnehmenden, einschliesslich eines allfälligen Gegenverkehrszuschlags beim Aneinandergrenzen von Fahrstreifen, ergibt die minimale lichte Breite der Strasse (VSS 40 200a "Geometrisches Normalprofil; Allgemeine Grundsätze, Begriffe und Elemente" vom 31. März 2019).