Die Gesamthöhe, die lotrecht ab höchstem Punkt der Dachkonstruktion bis zum natürlich gewachsenem Geländeverlauf gemessen wird, beträgt 9,45 m und unterschreitet das zulässige Mass (10,5 m) um mehr als einen Meter. Die Dachdämmung und die Isolation (zusammen 30 cm) liegen über der 2 von 3 Dachkonstruktion und werden – gleich wie die Photovoltaikanlage – nicht mitgerechnet (Plan Nr. 003, "Schnitt A, B, C" vom 20. Januar 2022). (…) 8. Ungenügende Breite der Zufahrtsstrasse 8.1