Dem Baugesuch liegen Höhenkotenberechnungen von insgesamt 21 Terrainpunkten bei. Die Beschwerdeinstanz hat diese Messpunkte durch die kantonale Fachstelle mit den AGIS-Daten (Aargauisches geografisches Informationssystem) des Kantons vergleichen lassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Messungen der Bauherrschaft mit den Aufnahmen des Kantons von 2019 und ferner auch von 2014 übereinstimmen (vgl. Zwischenentscheid vom 17.Mai 2022). Dass die Bauherrschaft "im Hinblick auf das … Bauvorhaben" das Terrain verändert habe, lässt sich daher nicht behaupten.