Das Baugrundstück liegt in der Wohnzone W2 (Bauzonenplan vom 15. November 2012). In dieser Zone gilt für Flachdachbauten eine zulässige Fassadenhöhe von 8 m und eine Gesamthöhe von 10,5 m (§ 9 Abs. 1 und 7 BNO). Bei Flachdachbauten mit Attikageschoss muss "die Fassadenhöhe … nur an den zurückversetzten Seiten ein(ge)halten (werden). An den hochgezogenen Seiten gilt die Gesamthöhe" (§ 9 Abs. 1 und 6 BNO). (…) 4. Fassaden- und Gesamthöhe: Massgebendes Terrain 4.1