Die Einwohnergemeinde hat am 24. November 2021 die Bau- und Nutzungsordnung vom 15. November 2012 (BNO) teilweise revidiert und – nebst anderem – bisherige Bestimmungen an die Baubegriffe und Messweise der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst. Die Teilrevision ist mit der Genehmigung durch den Regierungsrat am 4. Mai 2022 gültig geworden. Gemäss den Übergangsbestimmungen gilt für hängige Baugesuche dieses neue Recht (§ 54a BNO). (…) 3. Fassaden- und Gesamthöhe (…) 3.1 Strittig ist, ob das Gebäude die Höhenvorschriften einhält. (…) 3.2