Zudem soll der Waldabstand eine zweckmässige Bewirtschaftung und Erschliessung des Waldes ermöglichen, den Wald vor Feuer schützen, sowie dem hohen ökologischen Wert des Waldrands Rechnung tragen. Nachdem der Schopf vor der Nutzung durch den Beschwerdegegner bereits als Lager für einen Sanitärbetrieb diente und die heutige Nutzung ein bis drei Bewegungen pro Monat beinhaltet, kann nicht von einer relevanten erhöhten Beeinträchtigung des Waldes durch die aktuelle Nutzung des Schopfs gesprochen werden. Auch in Bezug auf die Verletzung des Waldabstands entfällt demnach eine Prüfungspflicht.