Vorläufig zusammenfassend ist davon auszugehen, dass es monatlich zu ein bis max. drei Bewegungen kommt, die jeweils mit 15 – 20 Minuten Emissionen verbunden sind, wobei auch Bewegungen an Wochenenden nicht ausgeschlossen sind. Zugelassen sind in der Zone W2 in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen (§ 31 Abs. 1 BNO).