Diesbezüglich führte der Beschwerdegegner anlässlich des Augenscheins des Gemeinderats vom 29. September 2021 noch an, dass es im Sommer zu zwei bis drei Bewegungen pro Monat komme und im Winter (November bis März) zu praktisch keinen. In ihrer Replik vom 18. Februar 2022 hielten die Beschwerdeführenden dagegen, diese Behauptung sei offensichtlich falsch und führten ein Datum im November 2021 und drei Daten im Januar 2022 an, an denen es zu Bewegungen gekommen sei (Replik vom 18. Februar 2022, S. 7). In der Replik führten sie auch aus, die Nutzung sei nicht auf die üblichen Arbeitszeiten beschränkt.