Im Schnitt komme es insgesamt ungefähr zu einer Bewegung pro Monat. Dabei könne es während rund 20 Minuten zu Lärmemissionen kommen. Die Beschwerdeführenden widersprachen anlässlich des Augenscheins des BVU vom 17. Mai 2022 der Darstellung des Beschwerdegegners insofern, als es nach ihrer Aussage zu wesentlich mehr Bewegungen kommt. Diesbezüglich führte der Beschwerdegegner anlässlich des Augenscheins des Gemeinderats vom 29. September 2021 noch an, dass es im Sommer zu zwei bis drei Bewegungen pro Monat komme und im Winter (November bis März) zu praktisch keinen.