Letzterer dient nach Aussage des Beschwerdegegners nur noch als Ersatz, falls der in Betrieb befindliche Ladekipper ausfällt. Der Fruchtkipper komme nur zweimal im Jahr zum Einsatz, wenn das darin befindliche Gerät gebraucht werde. Der Ersatzladewagen sei fünf bis sechs Jahre nicht mehr in Betrieb gewesen. Auf der anderen Seite des Schuppens befinden sich nach Aussage des Beschwerdegegners gewöhnlich ein grosser und ein kleiner Mistzetter, am Augenschein war lediglich einer der beiden im Schopf eingestellt. Nach Aussage des Beschwerdegegners komme es mit den Mistzettern zu mehr Bewegungen als mit dem Fruchtkipper. Im Schnitt komme es insgesamt ungefähr zu einer Bewegung pro Monat.