Die Bewilligungspflicht soll es den Behörden ermöglichen, das Bauprojekt in Bezug auf die räumlichen Folgen vor der Ausführung auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der übrigen einschlägigen Gesetzgebung zu überprüfen. Massstab dafür ist die Frage, ob mit der Realisierung des Vorhabens im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (vgl. BGE 139 II 139 f.; 120 Ib 383 f.; Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1C_51/2015 vom 8. April 2015, E. 3; 1C_790/2013 vom 27. August 2014, E. 2.3.; AGVE 2007, S. 426;