Ein mit einem Garten- beziehungsweise Gerätehaus, mit Zeltbauten, Reklametafeln, Schaukästen, demontierbaren Autounterständen oder einem Materialunterstand – welche alle mit verhältnismässig wenig Aufwand beseitigt und insbesondere später grundsätzlich andernorts wiederverwendet werden können – vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor. Die mit dem allfälligen späteren Rückbau des Aussenschwimmbads verbundenen wirtschaftlichen Nachteile im Umfang von mindestens Fr. 22'000.–, zuzüglich entgangene Wertsteigerung der Liegenschaft, sind deutlich höher als in den Fällen, in denen die Untergeordnetheit der Baute vom Verwaltungsgericht jeweils