2.3.2, S. 11). Bei Privaten wird eine Investition in der Regel rein zur Eigenbenutzung getätigt, wohingegen bei Immobilienfirmen zusätzlich andere Kriterien bei der Planung eine Rolle spielen. Diese Umstände dürften dazu führen, dass der Widerstand des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung um ein Wesentliches grösser sein wird.