Insgesamt beträgt der mit der allfälligen späteren Beseitigung des Aussenschwimmbads ohne Weiteres bezifferbare einhergehende finanzielle Nachteil vorliegend somit mindestens Fr. 22'000.– (Beseitigungskosten von mindestens Fr. 6'000.– + nutzlos werdende Aufwendungen von Fr. 16'000.–). Hinzu kommt vorliegend die entgangene Wertsteigerung des Einfamilienhauses. Häuser, welche mit einem Aussenschwimmbad ausgestattet sind, können je nach Region, Größe, Ausführung und Art des Pools Wertsteigerungen zwischen 10 und 20 Prozent erzielen (z.B. https://www.engelvoelkers.com/dech/wil/blog/haus-mit-pool/).