Der Beschwerdeführer rechnet im Falle der Beseitigung des Aussenschwimmbads mit Beseitigungskosten im Umfang von rund Fr. 6'000.– (günstigste Offerte) bis Fr. 7'500.– (teuerste Offerte), welche vom Gemeinderat auch nicht in Frage gestellt werden. Die vom Beschwerdeführer angegebenen Beseitigungskosten erscheinen als plausibel, müssen doch immerhin in erster Linie die Beton-Boden- platte sowie die mit Beton gefüllten Hohlelemente getrennt, rückgebaut und entsorgt werden. Im Gegensatz beispielsweise zu einem Gerätehaus aus Holzbauelementen erscheint das Aussenschwimmbad als verhältnismässig aufwändig entfernbar.