Sodann ist die strittige Glaseinheit lediglich rund 40 cm vom gemauerten Fassadenteil zurückversetzt (gemessen in Plan "Grundrisse" vom 5. Juli 2021, Massstab 1:100), was optisch nicht stark ins Gewicht fällt. Dies führt jedenfalls nicht dazu, dass sich die Fassade in zwei Abschnitte gliedert. Die verglaste Einheit wird optisch als zur Gesamtfassade zugehörig wahrgenommen und tritt nicht als eigenständiger Baukörper in Erscheinung.