Die Bauherrschaft beabsichtigt auf Parzelle 1113 an der Nordwestfassade des Gebäudes Nr. 488 die Erstellung eines Erkeranbaus mit einer Breite von 3,45 m, einer Tiefe von 1,34 m sowie einer Höhe von 2,90 m bzw. 3,20 m (vgl. Plan "Grundrisse" sowie Plan "Schnitte/Fassaden", beide vom 5. Juni 2021, beide Massstab 1:100). Die Nordwestfassade des Gebäudes Nr. 488 bildet eine aus Mauerwerk bestehende Einheit, welche im vorderen Teil in eine gegenüber der Fassadenflucht leicht vertiefte verglaste Einheit übergeht. (…) 3. Zulässige Breite des Erkeranbaus 3.1