Die Steuerung der Wärmepumpe ist so einzustellen respektive zu programmieren, dass die Abschaltung nicht jeden Abend manuell zu erfolgen hat. Von einer zeitlichen Fixierung der siebenstündigen Betriebszeiteneinschränkung ist vor dem Hintergrund des in der Nachbarschaft bereits ohne Betriebszeiteneinschränkung (mit 39,8 dB[A]) klar eingehaltenen nächtlichen Planungswerts zugunsten eines optimalen Betriebs der Wärmepumpe (welcher letztlich auch die Lärmbelastung reduziert) sowie der Baufreiheit abzusehen. Im Übrigen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist entsprechend abzuweisen.