Auch im (sich nicht an einer Gebäudeecke befindlichen) Kellerraum fällt eine Innenaufstellung ausser Betracht, da sich der Lufteinlass und der Luftauslass an zwei unterschiedlichen Fassaden befinden sollten, um einen thermischen Kurzschluss zu vermeiden. Die Forderung eines Innenstandorts im ostseitigen Disponibel-Raum (nord- oder südöstliche Gebäudeecke), in welchem sich im Gegensatz zum Tank- und Heizraum nicht ohnehin bereits technische Anlagen (Leitungen etc.) befinden, erweist sich schliesslich (sofern technisch und hinsichtlich der eigenen Lärmbelastung überhaupt möglich) bereits aufgrund des damit verbundenen Platz- und Lichtverlustes