Ein Lufteinlass oder Luftauslass über den Lichtschacht an der Südfassade (welcher sich unmittelbar unter dem Wohn- und Esszimmerfenster im Erdgeschoss und ca. 2 m entfernt vom Sitzplatz der Beschwerdegegner befindet) erweist sich aus diesem Grund nicht als zweckmässig (auch bei einem Standort im Tankraum würde der an der Westfassade erforderliche Lufteinlass oder Luftauslass im Übrigen unmittelbar unter dem Wohnzimmerfenster im Erdgeschoss zu liegen kommen). Weiter stellt sich die technische Frage, ob die Luftkanäle über die im Heiz- und Waschraum bestehenden zwei Lichtschächte nicht zu lang würden, sodass ein zu hoher Druckverlust entstünde (wie von