Ebenso gilt zu beachten, dass eine innen aufgestellte Wärmepumpe nebst Körperschall und Innenlärm auch Aussenlärm verursacht über die erforderlichen Luftkanäle. Ein Lufteinlass oder Luftauslass über den Lichtschacht an der Südfassade (welcher sich unmittelbar unter dem Wohn- und Esszimmerfenster im Erdgeschoss und ca. 2 m entfernt vom Sitzplatz der Beschwerdegegner befindet) erweist sich aus diesem Grund nicht als zweckmässig (auch bei einem Standort im Tankraum würde der an der Westfassade erforderliche Lufteinlass oder Luftauslass im Übrigen unmittelbar unter dem Wohnzimmerfenster im Erdgeschoss zu liegen kommen).