Ebenfalls nicht verlangt werden kann gestützt auf das Vorsorgeprinzip (mit der Betriebszeiteneinschränkung werden die Planungswerte bereits eingehalten) die von den Beschwerdeführenden geforderte Innenaufstellung, ist eine solche gegenüber der Aussenaufstellung mit Betriebszeiteneinschränkung (welche keine nennenswerten Mehrkosten verursacht) doch mit Mehrkosten von rund Fr. 9'000.– verbunden (Fr. 42'000.– für Aussenaufstellung gegenüber Fr. 51'000.– für Innenaufstellung), was im Rahmen der Vorsorge nicht mehr als verhältnismässig betrachtet werden kann. Die von den Beschwerdegegnern angegebenen Mehrkosten von Fr. 9'000.– wurden von der fachkundigen Abteilung für Um-