Wie sich aus dem Vergleich mit anderen Modellen ergibt (vgl. https://www.fws.ch/laermschutznachweis/), handelt es sich bei der vorliegend geplanten Wärmepumpe um ein eher geräuscharmes Modell im heutigen Marktumfeld, womit diese im Bereich des Stands der Technik liegt. Ebenso können die Beschwerdegegner auf die Aktivierung des schallreduzierten Nachtbetriebs (Flüstermodus) in der Nacht behaftet werden, liegt dieser doch dem mit dem Baugesuch eingereichten Lärmschutznachweis zugrunde.