Stützmauer (mit weiteren Zusatzkosten von rund Fr. 4'000.–) erfordern sollte, wie von den Beschwerdeführenden vermutet. Auch eine Innenaufstellung mit geschätzten Mehrkosten von rund Fr. 9'000.– 5 von 9 (≈ 20 % der Investitionskosten von Fr. 42'000.–) erscheint zur Einhaltung der Planungswerte (nicht aber im Rahmen der blossen Vorsorge bei eingehaltenem Planungswert) nicht zum vornherein als unverhältnismässig (zumal sich je nach Modell und Umstände auch die Kosten einer Aussenaufstellung auf bis zu Fr. 50'000.– [ohne Schalldämmhaube] belaufen können). 5. Einhaltung Vorsorgeprinzip