2.2.2 respektive Anhang 2 (namentlich die Ausstattung der Wärmepumpe mit einer Schalldämmhaube, Hutze oder Lärmschutzwand sowie betriebliche Einschränkungen) zu prüfen sind. Vor diesem Hintergrund dürfte sich zur Einhaltung der Planungswerte (nicht aber im Rahmen der blossen Vorsorge bei eingehaltenem Planungswert) auch die Ausstattung der Wärmepumpe mit einer Schalldämmhaube (das von den Beschwerdegegnern vorgelegte Modell kostet Brutto € 4'591.–, wobei auf dem Markt auch günstigere Modelle vorhanden sind) noch als verhältnismässig erweisen, selbst wenn dies eine kleine (rund 2 m breite und kaum 1 m hohe)