Aktivierung schallreduzierter Nachtbetrieb), sondern auch die weiteren Massnahmen gemäss Ziff. 2.2.2 respektive Anhang 2 (namentlich die Ausstattung der Wärmepumpe mit einer Schalldämmhaube, Hutze oder Lärmschutzwand sowie betriebliche Einschränkungen) zu prüfen sind.