34 nLSV des Vernehmlassungsentwurfs vom 12. Dezember 2022, gemäss welchem zur Ermittlung der Lärmimmissionen von nur der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienenden Luft / Wasser-Wärmepumpen künftig der Betrieb bei 2⁰C Aussentemperatur massgebend sein soll]).