Vorliegend besteht zwar ein öffentliches Interesse an der Luft / Wasser-Wärmepumpe (welche die bestehende Ölheizung ersetzen soll). Dass die Einhaltung der Planungswerte zu einer unverhältnismässigen Belastung für das Projekt führen würde, ist demgegenüber nicht anzunehmen, führen die Beschwerdegegner doch selbst aus, dass eine siebenstündige Einschränkung des Nachtbetriebs für sie problemlos möglich sei und sie einer solchen ohne weiteres zustimmen könnten.