3 von 9 für Umwelt BVU in ihrer ergänzenden Stellungnahme, an deren Richtigkeit zu zweifeln für die Beschwerdeinstanz kein Grund besteht, schätzungsweise von einem – gegenüber der Berechnung gemäss der Web-Applikation um rund 2–4 dB(A) reduzierten – nächtlichen Beurteilungspegel von rund 46 dB(A) bis 48 dB(A) und somit von einer Überschreitung des nächtlichen Planungswerts von 45 dB(A) um 1–3 dB(A) aus. Der tägliche Planungswert wird demgegenüber eingehalten (selbst gemäss unbesehener Berechnung mit der Web-Applikation).