Nach dem vorstehend Gesagten kann dieses Ergebnis vorliegend allerdings nicht unbesehen übernommen werden. Namentlich der – in der Richtwirkungskorrektur DC von + 6 dB (Schacht an Fassade) enthaltene – Reflexionseffekt fällt gemäss den überzeugenden Ausführungen der Abteilung für Umwelt BVU in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 10. Januar 2023 gegenüber dem eigenen Gebäude vorliegend geringer aus (als + 6dB wie bei einem benachbarten Gebäude). Dies deshalb, da sich die durch die Reflexion vom eigenen Gebäude verursachte Schallausbreitung gegenüber dem eigenen Gebäude selbst lärmmässig weniger stark auswirkt als bei der Nachbarschaft.