derjenige zum nächstgelegenen Fenster eines lärmempfindlichen Raums beim Wohnhaus der Beschwerdegegner selbst (Ostfassade) beträgt rund 3,5 m. Gemäss dem Schalldatenverzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) beträgt der Schallleistungspegel (LwA) im schallreduzierten Nachtbetrieb (Flüstermodus) maximal 54 dB(A). Im Normal- respektive Tagbetrieb maximal 63 dB(A).