Die Beschwerdegegner planen auf der in der Wohnzone 2 gelegenen Parzelle aaa die Aussenaufstellung einer Luft / Wasser-Wärmepumpe (Hersteller: E._____ AG, Typ: WP) als Ersatz für die bestehende Ölheizung. Der geplante Standort der Ausseneinheit befindet sich südlich an der Ostfassade; der Abstand zum nächstgelegenen Fenster eines lärmempfindlichen Raums in der Nachbarschaft (Parzelle bbb der Beschwerdeführenden) beträgt mindestens rund 11,5 m; derjenige zum nächstgelegenen Fenster eines lärmempfindlichen Raums beim Wohnhaus der Beschwerdegegner selbst (Ostfassade) beträgt rund 3,5