Die lichte Breite beträgt somit 1 m bis 1,2 m. Zusammen mit der lichten Breite eines Personenwagens von 2,2 m ergibt dies eine Strassenmindestbreite von 3,2 m bis 3,4 m. Auch in diesem Fall können bei gegebener Seitenfreiheit die äusseren seitlichen Sicherheitszuschläge von insgesamt 30 cm (20 cm [PW]+ 10 cm [Fussgängerin]) abgezogen werden. Die nötige Strassenbreite beträgt somit – bei gegebener Seitenfreiheit – 2,9 m bis 3,1 m (AGVE 2006, S. 484).