Gemäss VSS-Norm ist der Bewegungsspielraum für Zweiräder in längeren Steigungen beidseits zu erhöhen; bei einer Steigung ab 4 % beträgt der Bewegungsspielraum, statt 10 cm, 20 cm und bei einem Gefälle ab 5 % 25 cm (VSS 40 201, Tabelle 4). Im vorliegenden Fall beträgt die Steigung des Zufahrtswegs auf einer Strecke von 29 m 5,8 % und auf der Reststrecke (13,2 m) 4,5 %.