VSS 40 201 "Geometrisches Normalprofil: Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmenden" vom 31. März 2019; die Norm ist identisch mit der Norm SN 640 201 vom Oktober 1992). Abbildung 2 Zufahrtsweg: Die minimale lichte Breite eines Zufahrtswegs (Grundabmessungen [PW und Zweirad] + beidseitige Bewegungsspielräume [nur Zweirad] + beidseitige Sicherheitszuschläge [von PW und von Zweirad]) beträgt 3,4 m, bei gegebener Seitenfreiheit 3,0 m. 4.7