Für den massgeblichen Begegnungsfall Personenwagen/Zweirad beträgt die minimale lichte Breite eines Zufahrtswegs 3,4 m, wenn die Seitenfreiheit fehlt. Bei gegebener Seitenfreiheit fallen die Sicherheitszuschläge auf den Aussenseiten weg; die minimale lichte Breite beträgt in diesem Fall 3,0 m (Grundabmessungen von PW [1,8 m] und Zweirad [0,6 m] plus Bewegungsspielraum links und rechts von PW [2 x 0 cm] und Zweirad [2 x 10 cm] plus Sicherheitszuschlag links und rechts von PW [2 x 20 cm] und Zweirad [2 x 20 cm]; VSS 40 201 "Geometrisches Normalprofil: Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmenden" vom 31. März 2019;