3 von 5 Verkehrsteilnehmenden. Diese setzt sich zusammen aus der Grundabmessung des Verkehrsteilnehmenden, den seitlichen Bewegungsspielräumen und den seitlichen Sicherheitszuschlägen. Die Summe der lichten Breiten der Verkehrsteilnehmenden (einschliesslich eines allfälligen Gegenverkehrszuschlags beim Aneinandergrenzen von Fahrstreifen) ergibt die minimale lichte Breite der Strasse (VSS 40 200a "Geometrisches Normalprofil; Allgemeine Grundsätze, Begriffe und Elemente vom 31. März 2019; die Norm ist identisch mit der Norm SN 640 200a vom Juni 2003). 4.6