Der Zufahrtsweg hat dem Grundbegegnungsfall "Personenwagen/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit" (≤ 30 km/h) zu genügen. Er verfügt über einen Fahrstreifen mit reduzierter Ausbaugrösse, ist nicht durchgehend befahrbar und weist in der Regel keinen Wendeplatz auf. Die maximale Belastbarkeit beträgt 50 Fahrzeuge pro Stunde (VSS 40 045 "Projektierung, Grundlagen, Strassentypen: Erschliessungsstrassen" vom 31. März 2019, Ziff. 8 und Tab. 1; die Norm ist identisch mit der Norm SN 640 045 vom April 1992; AGVE 2006, S. 482).