Als "Grundstückszufahrt" gemäss VSS 40 050 wird eine für die Benützung mit Strassenfahrzeugen bestimmte Verbindung (Ein- und Ausfahrt) zwischen einer öffentlichen, vortrittsberechtigten Strasse und einem anliegenden Grundstück mit kleinem Verkehrsaufkommen verstanden. Die Grundstückszufahrt muss so dimensioniert sein, dass der Verkehrsfluss auf der vortrittsberechtigten Strasse nicht behindert und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Auf welcher Länge die verlangte Dimensionierung der Grundstückszufahrt erfüllt sein muss, definiert die VSS-Norm nicht. Gemäss Rechtsprechung beträgt diese Länge 5 bis 10 m (VGE vom 2. März 2009 [WBE.2006.430], Erw.