Gemäss Baugesuch verlängert die Bauherrschaft die bestehende Einfahrt um 42,21 m, um auf ihrer Parzelle aaa ein Einfamilienhaus realisieren zu können. Die Einfahrt soll gleichzeitig auch die Parzelle bbb erschliessen, die nach beabsichtigter Neuparzellierung knapp doppelt so gross sein wird wie die Parzelle aaa. Das Vorhaben dient so in etwa der Erschliessung von 4 Wohneinheiten. Entgegen der