Das strittige Bauvorhaben in der Dorfzone D beinhaltet die Erstellung einer 3 m breiten, 42,21 m langen Strasse samt Werkleitungen im Strassentrassee entlang der südlichen Grenze der Parzellen ccc (im Eigentum der B._____) und aaa (im Eigentum der Bauherrschaft). Das Gefälle der geplanten Strasse beträgt im hinteren (östlichen) Teil 4,5 % (13,2 m) und im vorderen (westlichen) Teil (29 m) 5,8 %.