DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Rechtsabteilung BVURA.21.440 ENTSCHEID vom 5. Dezember 2022 A._____ und B._____; Beschwerde gegen den Wiederaufnahmeentscheid des Gemeinderats Q._____ vom 11. Juni 2021 betreffend Überdachung des Kellereingangs des Wohnhauses, Parzelle E, von C._____ und D._____; Abweisung Erwägungen (…) 3.4.3 Direkter Anstösser Nachdem feststeht, dass der Gemeinderat aufgrund der Geringfügigkeit des Bauvorhabens zu Recht das vereinfachte Verfahren durchgeführt hat, bleibt noch zu prüfen, ob die Beschwerdeführenden darin hätten einbezogen werden müssen.