Dieser Versatz ist für sich genommen aber zu gering, als dass dieser einen wesentlichen Einfluss auf das optische Erscheinungsbild haben könnte; er führt offensichtlich nicht zu einer optischen Verselbständigung, die eine getrennte Beurteilung von Gebäudehöhe, Firsthöhe und Geschossigkeit rechtfertigen würde. Auch ansonsten liegen keine gestalterischen oder architektonischen Elemente vor, die eine solche Betrachtungsweise rechtfertigen würden. Für den durchschnittlichen Betrachter handelt es sich nicht um zwei optisch eigenständige Baukörper, sondern das Untergeschoss hat klar die Wirkung eines dem Hauptbaukörper vorgelagerten Geschosses in der Art einer Terrassierung.