So beträgt die Neigung vom nördlichsten Punkt des Gebäudes (Nr. 4 [-0,30]) zum westlichsten Punkt (Nr. 9 [-0,81]) lediglich ca. 3,3 % (bei einer Distanz von ca. 15,5 m zwischen den zwei Punkten). Das Gelände weist somit spätestens ab diesem Punkt bis zur südöstlichen Fassade durchgehend keine über 5 % betragende Neigung auf und ist damit quasi eben. Dass die Neigung des bestehenden Terrains erst ausserhalb des Gebäudegrundrisses vorhanden ist, zeigt sich auch anschaulich in einem in den Vorakten befindlichen (nicht näher bezeichneten) Plan, in welchem die Höhenlinien in den Grundriss des Erdgeschosses eingetragen sind: (…)