5.3.3 Vorliegend kann für die Bemessung der Hangneigung auf die durch die anlässlich der Bauprofilkontrolle aufgenommenen Punkte des gewachsenen Terrains an den Gebäudeecken abgestellt werden (vgl. Profilierungsplan 1:250 vom 21./22. Dezember 2020, kontrolliert am 5. Januar 2021 [Beschwerdebeilage 3]). Diese ergeben bezogen auf die jeweiligen Fassaden folgende Terrainneigungen: 2 von 4 Fassade von Terrainpunkt zu Terrainpunkt Diffe- Distanz Neigung renz