Besteht jedoch mindestens eine Möglichkeit, welche die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist die Beschwerde gegen die Baubewilligung gutzuheissen und die Bewilligung ist aufzuheben. Der Bauherrschaft wäre es in diesem Fall selbst belassen, die konkrete Planung durchzuführen und allenfalls auch andere als die vorliegend untersuchten Massnahmen durchzuführen, sofern diese den genannten Anliegen des Naturschutzes entsprechen.