5.4.3 Da ein Eingriff, wie bereits ausgeführt, erforderlich ist, um die Sicherheit der Nutzer sowohl der J als auch der Bauherrschaft sicherzustellen, ist vorliegend zu prüfen, ob eine Wiederherstellung bzw. ein Ersatz am gleichen Standort möglich ist oder ob ein Ersatz an einer anderen Stelle erfolgen muss. Voraussetzung dafür, dass die Mauer am gleichen Standort wiederhergestellt werden kann, ist, dass eine Möglichkeit besteht, welche sowohl die Voraussetzungen der Hangstabilität als auch des Naturschutzes zu gewährleisten vermag. Vorliegend müssen dabei nicht sämtliche möglichen Varianten geprüft werden, welche diese Voraussetzungen erfüllen könnten. Das vorliegende Baugesuch ist le-